Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens.

Welche Arbeiten umfasst die Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung:

  • EDV-mäßige Erfassung
  • laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung der Offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Abwicklung von Umsatzsteuerprüfungen
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Online-Verbindung zum Finanzamt
  • Speicherung und Gewährleistung der Wiederlesbarkeit

Die Übernahme Ihrer Buchhaltung beinhaltet auch eine kurzfristige Erfolgsanalyse – einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Diese Information geben Ihnen Aufschluss über die Lage Ihres Unternehmens und die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen zur (Gegen-)Steuerung zu treffen.

Ob Ihr Rechnungswesen in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder einer doppelten Buchhaltung geführt wird, richtet sich nach den bestehenden Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung – teilweise oder vollständig – selbst führen: Diesfalls beraten wir Sie gerne beim Ankauf der Buchhaltungs-Software, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht durch unsere laufenden Klientenrundschreiben. Außerdem können wir Ihnen auch anbieten, dass unsere bestens geschulten Buchhalterinnen die Buchhaltung bei Ihnen in Ihrem Betrieb vor Ort erledigen.